19.01.2012
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Sodbrennen![]()
Urlaub schafft eine Ausnahmesituation. Läuft dann was schief, ist das doppelt schade. Foto: C. Becker pixelio.de
Wieviel Reisegäste meckern eigentlich? Das fragten wir unter anderem den Duisburger Urlaubsveranstalter Alltours. Die Antwort fällt diplomatisch aus. Nur jede tausendste Buchung, heißt es. Das sei die Zahl der Reklamationen, bei denen es zu Rückerstattungen vom Reisepreis kommt. Dass die Deutschen mal schnell etwas zu nörgeln haben, zeigt sich nicht nur beim Nachbarn am Gartenzaun. Schon im Flugzeug werden die Antennen ausgefahren. Nach einer Umfrage von British Airways verstehen Deutsche an Bord überhaupt keinen Spaß, wenn beispielsweise jemand von hinten gegen den Sitz tritt, oder wenn die Passagiere sofort nach der Landung rechts und links aufspringen, um möglichst als erste das Flugzeug zu verlassen.
Die meisten Klagen in Verbindung mit dem Urlaub werden gar nicht mehr vor Gericht verhandelt. Baulärm, zu kleine Zimmer oder die Präsenz von Krabbeltieren im Schrank sind schon lange geregelt. Die Schadenersatzansprüche stehen in Urteilssammlungen. Es gibt natürlich Ereignisse, die durchaus rechtlicher Klärung bedürfen. Die Grundsatzregel lautet: Wenn Leistungen versprochen sind, die nicht nachgebessert werden oder werden können, steht dem Urlauber Entschädigung zu. Wer Mängel geltend machen will, sollte vorher aber genau nachlesen, was er gebucht hat. Eine Sammlung von Urteilen und mögliche Minderungen findet sich beispielsweise unter www.adac.de, Suchwort Reiserecht. (red)
Mehr in der Ausgabe Heft 65 vom September 2010