Querbeet - Was so passiert und interessiert

Ein Albtraum

Die Insolvenz eines Bauträgers kommt leider öfter vor als allgemein vermutet. Es gibt Möglichkeiten, sich als Käufer davor weitg

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Beim Hauskauf ist Vorsicht geboten. Geht der Bauträger pleite, kann das schlimme Folgen auslösen. Foto: Hering pixelio.de

Pro Woche gehen ein bis zwei Bauträger in Deutschland in die Insolvenz. Das ist für die betroffenen Bauherren ein Albtraum. Besonders schlimm ist es, wenn die Pleite vor der Fertigstellung des Objekts eintritt. Die Bundesregierung hat die Bauträger- und Maklerverordnung in die Immobilienwelt gesetzt. Das Regelwerk sieht unter anderem vor, dass die künftigen Eigentümer kontinuierlich mit dem Baufortschritt Zahlungen leisten. Unterschreibt der Käufer, dass 40 Prozent des Kaufpreises fällig werden, sobald der Keller aus der Erde guckt, hat er bei einer Pleite des Bauträgers das Nachsehen. In der Regel ist dann das über die tatsächlich geleisteten Arbeiten hinaus gezahlte Geld verloren. Die noch nicht „verbaute“ Summe geht in die Insolvenzmasse und wird unter allen Gläubigern aufgeteilt.

Bauherren, die zu Baubeginn bereits Eigentümer des Grundstücks sind, stehen bei einer Insolvenz auf deutlich festerem Boden. Nach der Rechsprechung gehört in dem Fall der bereits fertiggestellte Teil dem Grundstückseigentümer. Ist der Bauträger der Eigentümer, gehen teilfertige Häuser zunächst in die Konkursmasse ein. Geht der Bauträger bei der Errichtung eines Mehrfamilienhauses in die Pleite, sucht der bestellte Insolvenzverwalter oft nach einem Käufer, der das gesamte teilfertige Objekt übernimmt. Das kann Jahre dauern. Dem benachteiligten Käufer bleibt in dieser Zeit nichts anderes übrig als zu warten. (red)

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