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Auszeit unterm Staubsauger

Job 53

Wer raucht muss sicherstellen, dass die nichtrauchenden Kollegen davon nichts abkriegen. Foto: Häbich pixelio.de

Da nützt auch das schicke Einzelbüro nichts. Der Qualm kommt an warmen Tagen sozusagen über den Hof durchs Fenster in den Raum. Schuld daran sind die Kollegen, die draußen stehen und eine rauchen. Laut Gesetz gilt: Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit des Arbeitnehmers an dessen Arbeitsplatz verantwortlich. Wenn ein Nichtraucher einen qualmfreien Arbeitsplatz verlangt, muss der Chef das gewährleisten.

Immer öfter stehen Mitarbeiter im Freien und rauchen. Meist geht dem eine allgemeine Vereinbarung voraus. Rauchfreier Betrieb! Oder: Ohne blauen Dunst am Arbeitsplatz! und so weiter. Das bringt Nikotion-Abhängige in Bedrängnis.

Einzelne Firmen bauen Raucherecken, wo der Tabakqualm in saugenden Abzugglocken verschwindet. Hersteller, die sowas anbieten, haben trotz Krise Konjunktur. Besonders Abzugssysteme, bei denen die Raucher direkt unter einer Art Staubsauger stehen, seien beliebt, meldet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern Abzugshauben und Ähnliches hinzustellen. Er kann das Rauchen während der Arbeitszeit komplett verbieten oder die Raucher einfach vor die Tür schicken. (red)

Mehr im neuen Heft des Stadtanzeiger vom 13. August 2009