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Was nun?Arbeitslosigkeit droht
Ein Arbeitnehmer muss sich spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende bei der Arbeitsagentur melden. Wer von heute auf morgen vom Aus erfährt, hat eine Frist von drei Tagen. Wichtig ist, der Betroffene muss persönlich erscheinen.
Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer zum Zeitpunkt des Jobverlusts innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das Arbeitslosengeld I wird grundsätzlich zwölf Monate gezahlt, wenn vorher wenigstens zwei Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet wurden. Ältere erhalten bis zu 24 Monate Geld.
Abfindung
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Teilweise machen Arbeitgeber ein Angebot, um zum Beispiel den Klageweg zu verhindern. Da Kündigungen oft rechtlich nicht eindeutig sind, raten Arbeitsrechtsanwälte den Gekündigten zu einer Klage gegen ihre Entlassung. Die Frist dafür beträgt drei Wochen. Viele Prozesse enden mit einem Vergleich. Abfindungen sind steuerpflichtig. Verliert der Arbeitnehmer, muss er die Gerichtskosten tragen. Die sind sehr gering. Die Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Partei selbst. Wird mit der Abfindung die Kündigungsfrist verkürzt, kann das Geld auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Sind Arbeitsloser sozialversichert?
Wer seinen Job verliert, wird über die Arbeitsagentur automatisch gesetzlich krankenversichert. Bei privat Versicherten zahlt die Agentur bis zur Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse. Sie übernimmt für Pflichtversicherte auch die Beiträge zur Rentenversicherung.
Die private Altersvorsorge?
Gesetzlich gibt es keine Vorschriften. Es ist anzuraten, mit dem Versicherer über eine Regelung zu reden. Zum Beispiel, um die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Werden Verträge gekündigt, drohen Einbußen, vor allem bei älteren Verträgen. Riester-Beiträge können bei Arbeitslosigkeit ausgesetzt oder gemindert werden. Was sich auch auf die staatlichen Zuschüsse auswirkt.
Wie komme ich wieder in Arbeit?
Neben jeder Form der Eigeninitiative bemüht sich die Agentur für Arbeit um die Wiederbeschäftigung. Dauert die Arbeitslosigkeit über drei Monate an, können Stellensuchende einen Vermittlungsgutschein bei der Agentur beantragen. Der setzt private Personalberater in Gang, die sich zusätzlich auf die Suche begeben. (red)" target="_blank">
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Wem Arbeitslosigigkeut droht, darf nicht tatenlos sein Schicksal beklagen. Foto: R. Sturm pixelio.de
Mehr in der Aktuelle Ausgabe, Heft 52 vom Juli 2009