Auto - Themen rund ums Automobil und den Strassenverkehr

Die Papiere, bitte!

Reisen mit dem Auto ins Ausland

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Jählich werden 100.000 Deutsche in Unfälle im Ausland verwickelt. Foto: ADAC

Ärger an der Grenze trübt die schönste Urlaubsreise. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sind Personalausweis oder Reisepass nötig. Auch bei Reisen auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkei gilt in den Transitländern Serbien und Mazedonien die Ausweispflicht. Serbien hat seine Bestimmungen gelockert – jetzt reicht der Personalausweis. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren reicht innerhalb der EU ein Personalausweis. Für das außereuropäische Ausland sind für den Nachwuchs ein Reisepass und – abhängig vom Zielland – ein Visum erforderlich.

Wenn es kracht

Jährlich werden mehr als 100.000 deutsche Autofahrer im Ausland in Verkehrsunfälle verwickelt. Für die Regulierung eines solchen Schadens gilt das Recht des Unfalllandes. Zwar wurde der Versicherungsumfang in der Autohaftpflicht in den meisten europäischen Ländern in den letzten 25 Jahren weitgehend angeglichen; es bestehen aber weiterhin ganz wesentliche Unterschiede beim Schadensersatz. Um sich Ärger bei der Schadensregulierung zu ersparen empfiehlt der ADAC, die Grüne Versicherungskarte mit sich zu führen. Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausgestellt und dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Die Karte erleichtert die Abwicklung eines Unfalls erheblich. Außerdem sind die Behörden in einigen Ländern über den Wegfall der Mitführpflicht nicht immer informiert und verhängen Bußgelder. Pflicht ist die Karte in Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Ukraine und Weißrussland. Quelle: ADAC

Mehr in der Ausgabe vom 08. Juli 2010