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Die Rache kommt bestimmtWird bei einem Gebrauchtwagen im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten ein neues Ersatzteil eingebaut, so hat dies für den Halter kostenlos zu erfolgen. Eine Zuzahlung dafür, dass der PKW anschließend einen „Mehrwert“ aufweist, darf von ihm nicht verlangt werden. Wie der ADAC mitteilt, urteilte so das Landgericht Münster in einer Entscheidung vom Mai 2009 (Az. 01 S 29/09, DAR 2009,531, ADAJUR Dok.-Nr. 83917).
Im verhandelten Fall hatte ein Gebrauchtwagen kurz nach dem Erwerb einen Getriebeschaden. Der Käufer forderte daraufhin vom Autohaus eine Nachbesserung. Der Verkäufer stimmte zu, dass ein neues Getriebe eingebaut wird. Ein gleichwertiges gebrauchtes Ersatzteil war in kurzer Zeit nicht erhältlich.
Nach dem Einbau verlangte die Firma vom Käufer eine Kostenbeteiligung am neuen Getriebe. Sie argumentierte, der Wert des Gebrauchtwagens habe sich dadurch verbessert. Der Käufer habe durch das eingebaute fabrikneue Getriebe einen Vorteil.
In der Berufungsverhandlung entschieden die Münsteraner Richter: Ein Abzug „neu für alt“ bei Nachbesserungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Juristen des ADAC begrüßen das Urteil. Auch sie halten eine Zuzahlung des Käufers für nicht zumutbar. Quelle: ADAC

Eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen hat für den Käufer kostenlos zu erfolgen. Foto: stadtanzeiger
Mehr in der Ausgabe vom 5. November 2009