08.07.2010
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Die Rache kommt bestimmtBei Vertragsabschluß gilt es einiges zu beachten. Man sollte die Vertragsinhalte und den Versicherungsumfang prüfen. Beispielsweise wie viele Kilometer inklusive sind, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und für welche Versicherungsart (Haftpflicht oder Vollkasko) diese ggf. vereinbart wird. Ein vermeintlich günstiger Leihwagen kann sich sonst als "Fass ohne Boden" entpuppen und die Urlaubskasse plündern.
AvD-Verkehrsrechtsexpertin Dorothee Lamberty rät, nichts zu unterschreiben, was man nicht verstehen bzw. lesen kann. "Ist man der Landessprache nicht mächtig und kein Vertrag auf deutsch verfügbar, sollte man sich Hilfe suchen und beraten lassen. Der Vollkaskoschutz kann bei Leihwagen eingeschränkt sein." So kann z.B. die Nutzung von nicht befestigten Straßen ausgeschlossen sein. Werden Reifen, Scheiben oder der Unterboden bei einem Trip abseits befestigter Wege beschädigt, bleiben Mieter in diesem Fall auf den Kosten sitzen. "Wichtig ist auch, bei Empfang und Rückgabe des Fahrzeugs ein Übergabeprotokoll zu erstellen und bereits bei Übernahme des Leihwagens vorhandene Schäden genau festzuhalten", ergänzt AvD-Expertin Lamberty.
Der AvD appelliert, im Urlaub keinesfalls die Kindersicherheit zu vernachlässigen und rechtzeitig bei der Leihwagenfirma anzufragen, ob Kindersitze verfügbar sind. Seit April 2008 gelten EU-weit neue Prüfnormen für Kindersitze. Die roten Siegel mit den Zeichen ECE 44/03 oder 44/04 sind angenäht oder aufgeklebt.
Schäden an Mietwagen können viel Ärger machen. Foto gvd
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